Da ein Teil der Erkrankungen nicht durch örtliche oder innerliche Behandlungen beseitigt werden können, ist eine Entfernung nötig.
Besonderst trifft das auf den Hautkrebs zu. Schwarzer Hautkrebs, Basaliome, aktinische Keratosen, weißer Hautkrebs um nur mal einen kleinen Teil zu nennen. Auch zur Abklärung mancher Hauterkrankungen ist gelegentlich eine Probeexcision nötig, die eine histologische Abklärung ermöglicht. Auch kosmetisch störende Hautveränderungen können durch örtliche Betäubung entfernt werden. Entfernung von Hautveränderungen führen wir, nach vorheriger hautärztlicher Abklärung der Hautveränderung und Beratung, durch. Kleinere Hautveränderungen können sofort entfernt werden, für größere ist ein eigener Termin notwendig. Bei bekannten Allergien auf Lokalanästhesie ist der Name des betreffenden Präparats wichtig um einer allergischen Reaktion vorzubeugen. Daher muss eine vorherige Absprache mit dem behandelnden Arzt der die Allergie festgestellt hat, erfolgen. Chirurgische Entfernungen an der Haut werden routinemäßig in der Hautarztpraxis durchgeführt und Ihr Hautarzt ist der richtige Ansprechtpartner dazu.
|